Die Gesetzlage in Falkenstein ist seit ca. 8 Jahren recht modern geworden, was wir dem Rat der vier mit zu verdanken haben.
Daher gilt heute die Falkensteinische Verfassung und das Gesetzbuch das Ihr
hier einsehen könnt.
Grundsätzlich gelten in Falkenstein folgende Regeln.
In Falkenstein darf nur ein Adliger oder ein Mitglied der Garde,
welches im Rang höher steht als Hauptmann, Recht sprechen.
Ist keine dieser Situationen gegeben, so muß der zu Verurteilende
festgehalten werden bis ein Rechtssprecher erscheint.
Adlige anderer Reiche sind befugt bei Abwesenheit eines Richters Recht zu sprechen.
Hierzu müssen sie jedoch ihren Stand beweisen und die Folgen tragen, sofern ihnen bei der Rechtsprechung nach Falkensteinischem Recht ein Fehler unterläuft.
Ist trotz aller Umstände ersichtlich, daß in kommenden Tagen kein Recht gesprochen werden kann,
so ist die Ultorianscihe Kirche oder die Garde (auch von niederem Rang) bezugt nach dem alten Recht eine Entscheidung zu fällen.
Siehe hierzu die alten Gesetzesschriften.