ie Währung des Herzogtums
Da die Wirtschaftslage durch die Vorstöße von Kolte sehr unstabil ist, ist der alte Falken im Kurs zusammengebrochen.
Eine Währungsreform wurde daher vom Händerrat angeregt und wird im "Rat der Vier" wohl positiv angenommen werden.
Die Finanzregelung des Herzogtums Falkenstein durch den Händlerrat zu Mynn gliedert sich daher wie folgt. Stand 5025 d.L.K
Aufgliederung der Währung :
Währungsname | Umrechnungsdata |
KUPFERFALKEN | kleinste Währungseinheit |
SILBERFALKEN | 10 Kupferfalken |
GOLDFALKEN | 20 Silberfalken = 100 Kupferfalken |
Umrechnungstabelle für Fremdwährungen :
Die Preise der Grundnahrungsmittel in Falkenstein und denen des anderen Reiches
sind ausschlaggebend für den Umrechnungskurs. Diese werden verglichen und somit der Umrechnungsfaktor berechnet.
Eine Wechselgebühr kann erhoben werden!
Willkür im Wechselkurs ist zu unterlassen!
Als Richtlinie gelten folgende Umrechnungskurse:
Neuer Falken / Alter Falken = 1/2
Neuer Falken / Alkonische Währung = 1/3
Neuer Falken / Tulderon Währung sowie Anderen = 1/5
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